Verordnung, die conventionelle Einschränkung des bisherigen Getraide-Handels, auch dessen Ausfuhr, ingleichen den Verkehr mit Brandtewein, Heu und Stroh betreffend.
Verordnung, die conventionelle Einschränkung des bisherigen Getraide-Handels, auch dessen Ausfuhr, ingleichen den Verkehr mit Brandtewein, Heu und Stroh betreffend.
- Rudolstadt : Hofbuchdruckerei, 1799.
- 12 S. ; 4°
Branntwein Getreide Schwarzburgica Verordnung
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