Historische Bibliothek Rudolstadt

Warhaffter Abdruck Zweyer Responsorum Juris Amplissimi Collegii Juri-Sconsvltorvm hoher Schulen zu Freyburg in Breißgaw : Deren Erstes in puncto Cautionis, de non offendendo, Das der ... Heinrich Julius Postulirter Bischoff des Stiffts Halberstadt/ Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. der Stadt Braunschweig genuchsahme Caution vor ferner offension vnd Beleidigung zu leisten von Rechts wegen schüldig. Das Ander in puncto Commissionis, Das die Röm. Key. Mayt. eine Ansehentliche Commission vff fürnehme Ständt ... zu gebürlicher Volstreckung der Homagial erkändtniß vnd guetlicher Vergleichung der vbrigen differentien und mißhälligkeiten abgehen zu lassen/ von Rechts wegen befugt/ vnd beide theile sich derselben zu vntergeben schuldig.

Warhaffter Abdruck Zweyer Responsorum Juris Amplissimi Collegii Juri-Sconsvltorvm hoher Schulen zu Freyburg in Breißgaw : Deren Erstes in puncto Cautionis, de non offendendo, Das der ... Heinrich Julius Postulirter Bischoff des Stiffts Halberstadt/ Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. der Stadt Braunschweig genuchsahme Caution vor ferner offension vnd Beleidigung zu leisten von Rechts wegen schüldig. Das Ander in puncto Commissionis, Das die Röm. Key. Mayt. eine Ansehentliche Commission vff fürnehme Ständt ... zu gebürlicher Volstreckung der Homagial erkändtniß vnd guetlicher Vergleichung der vbrigen differentien und mißhälligkeiten abgehen zu lassen/ von Rechts wegen befugt/ vnd beide theile sich derselben zu vntergeben schuldig. - Braunschweig : Andreas Duncker, 1612. - 28 S. ; 4°

Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Zu Braunschweig Gedruckt durch Andream Duncker. Anno M. DC. XII. - Zurück von Bibliothek der Humboldt-Universität Berlin am 11, Oktober 2006

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