Außführliches Müntzbedencken: Auß deß Heyligen Römischen Reichs publicierten Müntz Edicten, vnd Constitutionen ... über die Frag: Ob ein Creditor, welcher vor etlich Jahren dem Debitori ein gewisse Summen Geldts, inn damalen gangbarer Reichsmüntz/ an allerley Geldt Sorten vorgestreckt vnd geliehen/ sich von dem Debitore, mit denen bißhero gestaigerten vnd verenderten Müntzen ... bezahlen zu lassen schuldig vnd verbunden seye: In welcher Außführung andere mehr jetziger zeit vorfallende Quaestiones vnd casus monetales tractiert vnd außgeführt worden ... :
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Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode |
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Historische Bibliothek Rudolstadt | Ud, Nr. 99 (1) -- 17. Jh. | Nicht ausleihbar |
Gedruckt zu Augspurg bey Johann Schultes/ In Verlegung Sebastian Müllers/ An. 1624.
Zurück von Bibliothek der Humboldt-Universität Berlin am 11. Oktober 2006