Nothwendige und so wohl in Jure als Facto gegründete Anmerckungen/ über ein unlängst in Druck zum Vorschein gekommenes/ so titulirtes Consilium Historico Juridicum in Causa Sachsen contra Schwartzburg/ in Specie aber S. Weimar contra Arnstadt in pto strittiger Landes Hoheit; Vermittelst welcher die Historische Wahrheit entdecket/ und anbey die Fundamenta angezeiget werden/ Wornach angeregte Controvers beurtheilet werden müsse.
- 1709.
- 47 S. ; 2°