Extract aus dem Reglement de Anno 1744. in soweit selbiges auch bey der anitzo vorseyenden Gedächtniß-Predigt in denen Städten und auf dem Lande beobachtet werden soll. [Verordnung betr. Gedächtnispredigten in Schwarzburg-Rudolstadt 1744]. - [Rudolstadt] : [Johann Heinrich Löwe ], 1744.

Begräbnis Predigt Schwarzburgica Verordnung