Friedrich Anton :

Incipit: Von Gottes Gnaden Friedrich Anthon ... Was massen Wir die Erb-Huldigung von Unsern sämtlichen hierobigen Vasallen und Unterthanen künfftigen 18. Junii einzunehmen mit Gott entschlossen sind ... [Verordnung betr. die Huldigungspflicht für Geistliche. Rudolstadt, den 21. Mai 1732]. - [Rudolstadt] : [Johann Heinrich Löwe], 1732. - [2] Bl. ; 2°

Erbhuldigung Schwarzburgica Verordnung