Johann Friedrich :

Verordnung Nach welcher Vier solenne Buß-Bet- und Fast-Tage In denen Fürstlichen Schwarzburgischen Landen Rudolstädtischer Linie In diesem 1751sten Jahre gefeyert werden sollen : - Rudolstadt : Johann Heinrich Löwischer , 1751. - [2] Bl. ; 4°

Feiertage Schwarzburgica Verordnung